Offener Ganztag
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Der Offene Ganztag (OGS) der Marienschule ist ein Bildungsangebot der Caritas, das von allen Kindern nach Unterrichtsschluss besucht werden kann. Der Unterricht endet für alle Schüler frühestens nach der vierten Stunde (um 11:30 Uhr), im Offenen Ganztag verbleiben die teilnehmenden Kinder bis 16:00 Uhr. Hier entspannen sie nach dem Unterricht zunächst in Spiel- und Tobezeiten, nehmen ihr Mittagessen ein, erledigen unter Anleitung die Hausaufgaben und besuchen ein reichhaltiges Angebot an Arbeitsgemeinschaften. Bastel- und Arbeitsmaterialien, Spiele und Spielzeuge stehen in Hülle und Fülle zur Verfügung.

Bei der Verlässliche Halbtagsschule (VHT) handelt es sich um ein Betreuungsangebot desselben Trägers, finanziert jedoch nicht durch das Land NRW, sondern durch den Schulträger (die Gemeinde Kerken). Auch hier beginnt die Betreuungszeit frühestens um 11:30 Uhr, endet jedoch bereits um 13:15 Uhr (Ende der 6. Schulstunde). Kinder der VHT fertigen in dieser Zeit keine Hausaufgaben an und nehmen nicht am Mittagessen teil.




Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Offenen Ganztages
zwischen 11:30 und 16:00 Uhr unter folgenden Telefonnummern:

02833 / 188 98 92

0173 / 53 08 197




Als Bildungsangebot ist der Offene Ganztag den gesetzlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen unterworfen. Das Land übernimmt hierbei einen erheblichen Kostenzuschuss, macht damit jedoch die tägliche Anwesenheit der Teilnehmer i. d. R. bis 16:00 Uhr, mindestens aber bis 15:00 Uhr verpflichtend. Arzttermine, Therapiebesuche etc. bedürfen einer gesonderten Einzelfallregelung.

Dies erklärt sich u. a. dadurch, dass durch Steuermittel der Öffentlichen Hand keine »leeren Räume« (und damit Material, Beleuchtung, Beheizung und v. a. Personal) finanziert werden sollen, denn die Höhe der Zuschüsse ergibt sich aus der jährlich zu meldenden Zahl der Teilnehmer. Rücksichtlich der gesetzlichen Anforderung, fundierte und ausführliche Rahmenkonzepte vorzulegen, diese umzusetzen und ihre Umsetzung zu evaluieren, stellen diese Regelungen auch ein pädagogisch nachhaltiges Handeln sicher und geben allen an OGS Beteiligten Struktur und Verlässlichkeit im Tagesablauf.

Diese Interessen des Gesetzgebers wurden und werden von der Landesregierung ausdrücklich vertreten. Die Gewährung von Fördermitteln ist an die Umsetzung der geltenden Erlasslage gekoppelt. Über den Rechtsrahmen können Sie sich →hier informieren; Änderungen des Erlasses sind nach Auskunft der neuen Landesregierung in absehbarer Zeit nicht geplant.




»Ganztägig lernen« - Verlautbarung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW