Offener Ganztag   ·   Ferienbetreuung
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Die Vertragswerke zwischen der Kommune - der Gemeinde Kerken - und dem Träger des Offenen Ganztages - der Caritas - sehen eine mögliche Teilnahme der Kinder in sechs von zwölf gesetzlich festgeschrieben Ferienwochen vor. In der ersten Hälfte der Oster-, Sommer- und Herbstferien kann ihr Kind ohne zusätzliche Kosten an der OGS teilnehmen; in den Weihnachtsferien betrifft dies die zweite Ferienhälfte. Die Betreuungszeit erstreckt sich dann auf den Zeitraum von 07:30 bis 16:00 Uhr.

Abgedeckt werden auch die insgesamt vier beweglichen Ferientage je Schuljahr, die von der Schulkonferenz festgelegt werden sowie besondere unterrichtsfreie Tage (etwa pädagogische Ganztagskonferenzen des Lehrerkollegiums, ebenfalls gemäß Beschluss der Schulkonferenz).

Für die Teilnahme an der OGS in den Ferien ist regelmäßig eine schriftliche Anmeldung erforderlich; hier können Sie flexibel entscheiden, ob Sie die Ferienbetreuung in Anspruch nehmen möchten. Entsprechende Formulare werden den Kindern der OGS frühzeitig mit nach Hause gegeben.

Für Kinder der Verlässlichen Halbtagsschule kann die Ferienbetreuung zusätzlich hinzugebucht werden.

Durch die Unterrichts- und damit Hausaufgabenfreiheit in den Ferien ergeben sich lange Zeiträume, die vollkommen anders gestaltet werden können als im schulischen Alltag. Sehr gern werden diese für Ausflüge genutzt, etwa zum Irrland in Twisteden, der Zoom-Erlebniswelt in Gelsenkirchen, dem Toverland in den Niederlanden, dem Reubaho in Vernum oder zum Oermter Berg. Diese Tage sind besondere »Highlights« der Gemeinschaft der Kinder der OGS.