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Lehrer und Erziehungsberechtigte wirken nach Maßgabe des Schulmitwirkungsgesetzes, wie es der Kultusminister für das Land NRW festgelegt hat, in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien an der Gestaltung des Schullebens mit. Mitwirkung bedeutet dabei die Übernahme von Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Schüler in partnerschaftlichem Zusammenwirken. Die Mitwirkung in der Schule erfolgt auf drei Ebenen:


1. Alle Eltern einer Schulklasse bilden zusammen die Klassenpflegschaft. Aus ihrer Mitte wählen sie die oder den Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in).


2. Die Gewählten gehören automatisch dem nächsthöheren Gremium, der Schulpflegschaft, an. Hier sind alle gewählten Eltern aus den Klassen 1 bis 4 vertreten. Diese wählen wiederum eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in). Außerdem werden hier die Vertreter für das höchste Mitwirkungsorgan, die Schulkonferenz, gewählt.


3. Die Schulkonferenz setzt sich an unserer Schule aus sechs Elternvertretern, sechs Lehrern und der Schulleitung zusammen. In diesem Mitwirkungsorgan werden endgültige schulweite Beschlüsse gefasst und ihre Umsetzung evaluiert.


Nutzen Sie bitte die Elternabende bzw. die Klassenpflegschaftssitzungen, um den Kontakt zur Schule, zur Lehrerin / zum Lehrer und auch zu anderen Eltern zu vertiefen. Sie werden Ihr Kind besser verstehen und auch unterstützen können, wenn Sie kontinuierlich und aktiv ihre Mitwirkungsmöglichkeiten nutzen. Darüber hinaus bietet auch der Förderverein der Marienschule Gelegenheit, sich im Sinne unserer Schule und ihrer Schülerschaft zu engagieren.